Darstellung |
Der Darstellungszeitraum unseres Vereins umfasst im "groben" das 14te Jahrhundert. Speziell wird versucht eine militärische Einheit (Banner) auf Reisen, um den Bannerherrn Johann von Traun, im Zeitbereich um 1350/60 darzustellen. Um die großen sozialen, und militärischen Umbrüche es 14ten Jahrhunderts nicht unberücksichtigt zu lassen und einzelnen Interessen der Mitgliedern Spielraum zu geben, können Einzeldarstellungen selbstverständlich im "ganzen Jahrhundert" plaziert sein. |
Verhalten im Lager |
Egal auf welcher Veranstaltung, wir versuchen immer unser Bestmöglichstes zu geben und
einander zu helfen. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeiten innerhalb unseres Lagers: a) keine modernen Gerätschaften/Utensilien sichtbar im Lager oder am Leib sind. (siehe Vereinsordnung Teil I §2) b) jeder Teilnehmer ist historisch (weitgehend authentisch) gekleidet. (siehe Bekleidungsleitfaden unter "Das 14. Jahrhundert" und Vereinsordnung Teil I §2 und §3) c) das Lager wird von allen gemeinsam sauber gehalten. D.h. Flaschen, Plastik, Müll, Kronenkorken,... werden sofort im Lagerzelt in die Mülltonne entsorgt bzw. in den Getränkekasten zurückgestellt - und nicht nur der eigene Müll. d) im Lager ist immer mind. 1 Aufsichtsperson! Dies hat zum einen Sicherheitsgründe (Diebstahl!), zum anderen stellen wir ein Reiselager einer militärischen Einheit dar, das niemals unbewacht war. e) für Aufführungen (soweit vertraglich verpflichtet) sind immer alle Teilnehmer anwesend. f) Wir leisten einander Hilfe, (d.h. bei putzen, aufräumen, etc. - bittet ein Mitglied um Hilfe ist ihm/ihr Hilfe zu leisten) |
Verhalten im Verein |
Generell wird versucht alle Entscheidungen über die Mehrheit der Anwesenden zu treffen. Trotzdem gilt: 1) Der Vorstand hat in vereinsinternen Angelegenheiten das Sagen 2) Soweit ein Verantwortlicher für die jeweilige Veranstaltung eingeteilt ist, hat dieser für diese Veranstaltung das Sagen (siehe Vereinsordnung Teil IV §2) |
Generelle Bestimmungen |
Ansonsten gelten natürlich immer die Satzung unseres Vereins, sowie die jeweils gültige Fassung der Vereinsordnung. |