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Schaukampf |
Reno Förster | 22.04.2003 - 18:47 |
Hallo Freunde des Mittelalters,
mein Freund und ich betreiben seit einiger Zeit mittelalterlichen Schaukampf als Hobby.
Auf dem letzten Mittelalterspektakel wurde uns gesagt, dass man für Auftritte/Schaukämpfe
neuerdings einen „Kleinen Waffenschein“ benötigt.
Habt Ihr schon von so einem Schein gehört?
Wo und wann wird dieser Schein benötigt und was kostet er?
Welche Kriterien/Prüfungen muss man erfüllen um diesen Schein zu erhalten?
An wen muss man sich diesbezüglich wenden?
Falls Ihr nähere Informationen habt, wären wir für eine Antwort dankbar.
Viel Spaß beim ausüben unseres gemeinsamen Hobby
wünschen Bernd und Reno
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Klaus von den Wolfsklingen | 23.04.2003 - 07:28 |
Hallo Reno!
schön das die Mittelalter"Szene" immer größer wird! *g*
Von dem "kleinen Waffenschein" habe ich noch gar nichts gehört! Allerdings gibt es im internationalen Bereich des Reenactments und des Schaukampfs feste Regeln.
Dafür gibts auch die (nicht falsch verstehen) sogenannte A-Karte. Ich habe mal auf ner Homepage darüber was gelesen. Ich such die Seite und poste nähere Infos hier im Forum.
Generell würde ich euch beiden empfehlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Falls ihr wirklich Auftritte machen wollt, wo unter Umständen auch Dritte (Zuschauer) bei einem Unfall zu Schaden kommen könnten oder auch nur Sachschaden entsteht, gehen die Kosten schnell in die Abertausende von Euro (besonders bei Personenschäden).
Für eure eigene (finanzielle) Sicherheit kann ich euch nur eine Unfallversicherung empfehlen (ist kein Muß). Erkundigt euch auf alle Fälle ob eure Versicherung auch Schäden für Schaukampf übernimmt. Am besten macht das schriftlich.
So viel fürs erste. Ich such mal und schreib die Ergebnisse hier rein.
Gruß
Klaus |
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Klaus von den Wolfsklingen | 23.04.2003 - 07:47 |
Hallo nochmal!
Wusste doch das ich die Seite noch im Kopf habe.
(www.vom-moos.de)
Zitat:
"...Codex Belli-Kampfregeln der national und international beachteten Kämpferliste bzw. Historic Combat Alliance. Diese (oder leicht abgewandelte) Regeln finden auf vielen historischen Turnier- und Kampfveranstaltungen Verwendung. Autorisierungskarte => Berechtigt den Träger zur Teilnahme als Kämpfer bei oben genannten Veranstaltungen. ..."
Zitatende
Meiner Meinung nach also nur nötig wenn mann an Kämpfen der Historic Combat Alliance teilnehmen will. Nähere Infos zur HCA => www.kaempferliste.de
Gruß
Klaus |
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Andy von den Wolfsklingen | 23.04.2003 - 16:58 |
zum Thema "Kleiner Waffenschein":
Du brauchst für NICHT SCHARFE Schwerter oder ähnliches gar nichts!
Der "Kleine Waffenschein" wurde mit Änderung des Waffengesetzes am 1.April 2003 eingeführt. Diesen benötigst du "nur" wenn du mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit rumrennen willst. Also Schreckschuss Pistolen, Gewehre und ähnliches. Den kleinen Waffenschein kannst du bei deinem zuständigen Ordnungsamt beantragen (Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
Für die Mittelalterszene ist der Kleine Waffenschein unerheblich ! (Ausser du willst Schussfähige Hakenbüchsen mitrumschleppen *grins*)
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generell zum thema Schaukampf:
Feste übergreifende Regeln für dewn Schaukampf gibt es leider nicht.
Wenn ihr an Schlachten teilnehmt, dann werden die regeln vor Ort besprochen (unbedingt mit den Veranstaltern der Schlacht abklären!)
Wenn Ihr nur für Euch Schaukampf macht, dann gelten die Regeln, die Ihrt Euch selber setzt ;-)
Ansonsten schliesse ich mich Klaus Ausführungen an.
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zum Thema Waffen auf Mittelaltermärkten:
Mit 1. April hat sich einiges am Waffenrecht geändert:
Wir haben bereits bei einigen Ordnungsämtern nachgefragt, was sich für uns Mittelalterkämpfer ändert.
Sobald ich antwort habe, poste ich es hier im Forum!
Vorerst beachte dies: Armbrüste sind Schusswaffen gleichgestellt - lass sie lieber Zuhause, bis die rechtliche Frage des mit sich führens geklärt ist!
Schrafe Dolche Schwreter etc... lieber auch Zuhause lassen. Mit Stumpfen Klingen mit abgerundertetr Spitze sollte es keinerlei Probleme geben.
Hoffe soweit geholfen zu haben. |
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Reno Förster | 24.04.2003 - 07:07 |
Hallo Andy, Hallo Klaus,
vielen Dank für Eure schnellen und kompetenten Antworten.
Ich bin beruhigt, dass der Umgang mit Schaukampfwaffen durch die letzte Verschärfung des Waffengesetzes nicht betroffen ist.
(Hakenbüchsen und Armbrüste sind noch kein Bestandteil unseres Schaukampfes.)
Wir finden übrigens Eure homepage prima. Wenn unsere Internetpräsenz fertig ist werden wir Euch benachrichtigen.
Bis dahin viele Grüsse
Reno und Bernd.
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Umbra | 24.04.2003 - 15:20 |
Ich weiß nicht wie oft ich es noch betonen muß:
ARMBRÜSTE fallen NICHT unter das neue Waffengesetz. Im Anhang des Gesetztes sind Bogen und Armbrust klar ausgeschlossen worden!!!!
Komplettes Gesetz auf www.h-b-g.de
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Andy von den Wolfsklingen | 25.04.2003 - 23:11 |
@ Umbra: FALSCH
Definitiv Falsch. Armbrüste fallen unter das Waffengesetz. Wie übrigens auch alle Schwerter, Dolche, Stangenwaffen etc. Das allereinzigste was nicht darunter fällt sind unsere Bögen. Sonst ALLES von unserer Bewaffnung!
Allerdings ist die Frage was das Waffengesetz dazu sagt! Wenn etwas im Waffengesetz steht, dann hat das noch nichts mit Waffenschein oder sonstwas zu tun!
Ausserdem gibt es noch die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz, die sind teilweise noch wichtiger als das Gesetz selber!
Zum ganzen Thema Waffen mach ich einen neuen Thread.
Armbrüste FALLEN unter das WAFFENGESETZ, weil sie werden ausdrücklich darin erwähnt! Mehr dazu in einem anderen Thread! |
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Umbra | 26.04.2003 - 08:06 |
Alle Theorie und Geschwafel nützt nichts, wenn es schwarz auf weiß geschrieben steht.
Im Anhang des Waffengesetztes ist die Armbrust frei im Erwerb, Verkauf u. in der Führung dieser!!
Das mann damit nicht frei rumballern darf ist eh klar, war im alten Gesetz auch schon so geregelt. Gilt übrigends auch für Bögen.
Was nun die Geschichte bei Mittelalterveranstaltungen angeht, ist dies in erster Linie Sache des Veranstalters. Dieser muß für seine Veranstaltung die nötigen Genehmigungen einziehen. Galt übrigends auch schon vorher!
Was nun die Auskunft bei Ordnungsämtern angeht vorsicht, die blicken momentan selber kaum durch. Habe selber auch dort angefragt und zur Antwort bekommen: das sich bei mittelalterlichem "Schauspiel" in dieser Richtung eigentlich keine Änderungen ergeben haben.
Schätze werde der Sache einmal tiefgreifender auf den Grund gehen.
Für mich persöhnlich sieht die Sache nun folgendermaßen aus:
- Waffe vorzeigen, erklären JA
- Puplikumschießen NEIN
- in einer abgesperrten Zone kurz vorführen wenn Veranstalter Genehmigung hat, JA
- selber Genehmigung einholen, sicherheitshalber
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Andy von den Wolfsklingen | 28.04.2003 - 03:34 |
Ja - stimme Umbra zu.
Was anderes sag ich ja auch nicht.
Mal abwarten was da noch so alles kommt...
ja, ja unsere lieben Gesetzgeber .... |
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Michael Neumann | 18.06.2005 - 13:41 |
Ich konnte leider nicht sehr viel über den Besitz von scharfen (kampftauglichen) Schwertern herausfinden, wie sind die genauen gesetzlichen Bestimmungen nach neuem Recht ??? |
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Andy von den Wolfsklingen | 20.06.2005 - 10:48 |
Hallo Michael,
Also es ist wie folgt:
Zweischneidige scharf geschliffene Waffen (Betonung auf geschliffen und zweischneidig! - Schwerter, Dolche, Piken mit zwei Schneiden, etc...) und Kettenwaffen (z.B. Morgenstern und Flegel an Kette) gehören zu den verbotenen Gegenständen. Bedeutet: Schon allein deren Besitz ist strengstens verboten und strafbar (Nein dafür gibt es keinen "Waffenschein" - sie sind VERBOTEN - punkt) - Ausnahmegenehmigungen für Historische Stücke müssen Sammler und Museen beim zuständigen Ordnungsamt beantragen! (Und bei historischen Originalen ist es dafür kein Problem!). Zweischneidige Klingen (egal welche Klingen und wie lang!) gehören zu den verbotenenen gegenständen genauso wie: Nunchakus, Wurfsterne (Shuriken), Schlagringe, Würgeseile, Fall- und Klappmesser, Vollautomatische Gewehre und Pistolen. Diese sind alle Verboten! Waffenbesitzkarte und/oder sogar Waffenschein gibt es nur für Einzelschuß oder halbautomatische Feuerwaffen - für sonst nix!
Einschneidige Scharf geschliffene Klingen und spitze Gegenstände gelten als Gefährliche Gegenstände. Der Erwerb und Besitz ist frei, aber wenn man sowas auf öffentliche Veranstaltungen mitnehmen will, so muß man dies beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Sind die Gegenstände stumpf (ich schreibe bewußt nicht "Waffen", da es keine sind!) so wie Schaukampfschwerter und Dolche (1-2mm Schlagkante und abgerundete Spitze) so ist der Erwerb Besitz, Führen etc... erlaubt! Diese fallen nicht unter das Waffengesetz, da es keine Waffen sind! - es sind halt Eisenstangen, die wie Scherter oder ähnliches aussehen! |
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Draconian | 07.05.2006 - 02:54 |
Im Prinzip hast du Recht. Ein echtes Schaukampfschwert ( also mit ca 3mm Schlagkante ) ist keine Waffe im eigentlichen Sinne. Gleiches gilt auch für betreffende Bögen. Das führen einer solchen Waffe ist allerorts erlaubt. Jedoch kann es passieren das man sich mit einem der Ordnungshüter die wir alle so sehr lieben anlegen muss und stundenlange hitzigen Diskussionen führen muss bis man ihm sein eigen entworfenes Gesetz erklärt hat. Und oft zieht man dabei den kürzeren, den glauben tun die uns ja sowieso nicht. Ein Auszug aus dem Waffengesetz in der Tasche kann aber Abhilfe schaffen. Das Gesetz findet man auf www.h-b-g.de. Armbrüste sind aber wegen ihrer hohen Durchschlagskraft VERBOTEN und da führt kein Weg drum herum. Selbst das tragen einer Armbrust ohne dazugehörige Bolzen gibt Ärger!
Zum Schluss noch ein Tip für alle die Schwerter z.B. auf Märkten tragen und KEINE Darsteller sind:
Ihr seid für eure Waffe verantwortlich, auch wenn ihr sie zum anschauen aus der Hand gegeben habt! Am besten die Waffen nie weiterreichen, nicht damit rumspielen, Spaßkämpfchen auf jedenfall weglassen und am besten Scheide und Schwert durch eine Kordel oder Lederband miteinander verbinden so das die "Waffe" nicht einfach so schnell gezogen werden kann. Damit zeigt ihr jedem Ordnungshüter das ihr in der Lage seid vernünftig mit dem Schwert umzugehen und zeigt Verantwortungsbewusstsein. So läst man euch dann auch meistens schnell in Ruhe weiterziehen.
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Andy von den Wolfsklingen | 07.05.2006 - 05:28 |
Ja ja die liebe Armbrust. - sie ist so ein leidiges Thema.
Waffenrechtliches:
1) Sie ist ein Waffe: Gerät, das Energie zum Schuß speichert (Daher ist ein Bogen vor dem Gesetz keine Waffe!)
2) Aber: Einfuhr, Erwerb, Verkauf, Besitz und das Führen sind laut Gesetz ausdrücklich erlaubt. (Man dürfte damit also rumrennen)
Also laut Waffenrecht wäre somit ein Armbrust erstmal auch kein Problem.
ABER: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind gefährliche Gegenstände und Waffen generell verboten! (Steht nicht im Waffengesetz, sondern in den Verordnungen zu Versammlungsrecht!) Also bräuchte man zum Führen auf Veranstaltungen wieder eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Behörde(n). und da sind wir wieder genau auf den Punkt den du angesprochen hast: Diskutier mal mit einem ders 150% nimmt - gibt nur Probleme.
TIP:
1) Alles Scharfe daheim lassen - für die Brotzeit genügt ein kleines Taschenmesser - Rest stumpf!
2) Armbrüste generell weglassen oder für jede Veranstaltung gesondert Ausnahmegenehmigung beantragen und mit sich führen.
3) Sobald es wie eine "Waffe" aussieht (Armbrust Bogen, Schwerter, Spieße, etc....) nicht damit rumspielen , ziehen, ausprobieren und Blödsinn machen - will man etwas trinken, solche Sachen gleich gar nicht mitnehmen.
Einen Gewandeten Ritter mit einem getragenen Schwert an der Seite wir auf einem Mittelalterfest wohl kaum einer deswegen anreden.
Ein Betrunkener "halbgewandeter" der mit einem Schwert komisch rumfuchtelt darf sich auf Probleme einstellen (wenn's denn einer bemerkt)
4) Man sollte sich mal das Waffengesetz zu Gemühte führen, aber ebenso die Verordnungen zum Waffengesetz, die jetzt endlich nach über 2 Jahren verfügbar sind (seit März 2006)
In den Verordnungen wird extra auf "unsere" Schaukampf und Reenactment "Waffen eingegangen (sehr positiv sogar!) |
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